Sie, als Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Ihr Gebäude dem genehmigten Zustand auch noch nach Jahren entspricht und dass Ihr Gebäude nach den entsprechenden Regeln betrieben wird, so dass Gefahren minimiert werden und es nicht zu nicht genehmigten Zuständen kommt.
Da Sie i.d.R. hierfür viel an Fachwissen brauchen, welches z.Zt. in schneller Folge aufgefrischt werden muss, da sich die Vorschriften stark entwickeln, sollten Sie dies an eine fachlich ausgebildete Person delegieren.
Ich bin neben Brandschutzfachplaner auch ausgebildeter (TÜV) Brandschutzbeauftragter – ich bilde mich laufend auf unterschiedlichen Gebieten des Brandschutzes fort und kann diese Aufgabe für Sie ausführen.
Ihr Personal muss jährlich eine Brandschutzunterweisung bekommen, um sich im Ernstfall selbst in Sicherheit bringen zu können, aber auch, um die teils aufwendigen Brandschutz-Vorrichtungen und -Maßnahmen richtig zu verstehen und diese im Fall der Fälle richtig zu nutzen.
In einer Brandschutzordnung (BSO) wird auch die Verantwortungsstruktur beschrieben. Dies ist eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob diese in Ihrem Hause wirkungsvoll aufgestellt ist – in diesem Zuge kann an der Verantwortungsstruktur justiert werden, damit sie den Notwendigkeiten entspricht.