Flucht- und Rettungswegepläne
Zur Brandschutzordnung (BSO) gehören auch Flucht- und Rettungswegpläne, soweit diese in Ihrem Gebäude nötig sind.
Diese sind erforderlich, wenn die Wegeführung unübersichtlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Auch ist hier wichtig, ob sich nur eigene Mitarbeiter, die sich auskennen oder auch fremde Personen bei Ihnen aufhalten.
Ich erstelle diese Flucht- und Rettungswegpläne für Ihr Gebäude. Sollten hier noch Abstimmungen mit der Brandschutz-Behörde nötig sein, werde ich diese tätigen.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr benötigen im Einsatzfall Pläne der wichtigen brandschutz-relevanten Einrichtungen in Ihrem Gebäude.
Hierfür wird bei größeren Gebäuden ein Feuerwehrplan erstellt; bei nicht ganz so unübersichtlichen Gebäude reicht meist eine Beschreibung, die bei der Feuerwehr hinterlegt wird.
Diese Unterlagen werden von mir nach den geltenden Regeln (DIN, ASR, etc.) angefertigt.
In diesem Zuge wird i.d.R. auch überprüft, ob in Ihrem Gebäude ausreichend und die richtigen Feuerlöscher bereit stehen.