Viele Gebäude aus den 1960er, 70 und 80er-Jahren „kommen in die Jahre“. Oft besteht in diesen Gebäuden baulicher Nachholbedarf, aber auch Nachholbedarf an baulichem Brandschutz. Zur damaligen Zeit wurde das Thema Brandschutz i.d.R. noch nicht so ausführlich und stringent bearbeitet wie heute. Die Haftungsgrundlagen für den Betreiber der Gebäude haben sich inzwischen geändert.
Der Betreiber ist für Sicherheit und die vorschriftenkonforme Ausführung, sowie Betrieb seines Gebäudes verantwortlich. Das gilt für den Neubau, sowie auch für Bestandsgebäude.
Gerade bei bislang unsanierten Gebäuden aus dem Zeitraum der o.g. 1960er bis 1980er Jahre gibt es oft erhebliche Mängel. Hier sollte ein wirtschaftlicher Weg gefunden werden, diese Mängel abzustellen. Eine enge Abstimmung mit den Behörden ist hier wichtig.
Ich führe für Sie die fachgerechte Bestandsaufnahme und Bewertung der Mängel durch und berate Sie bezüglich des weiteren Vorgehens.
Ich nehme Kontakt mit den Behörden auf, mit dem Ziel, ein Konzept zu erarbeiten, welches den in den Vorschriften festgelegten Schutzzielen Rechnung trägt. Ich betreue die Umsetzung der nötigen Brandschutzmaßnahmen bezüglich der regelkonformen Ausführung.
Ich sorge für eine gute Dokumentation, damit Sie die regelkonforme Ausführung auch noch Jahre später nachvollziehen können.
Wichtig ist hier, einen wirtschaftlich möglichst günstigen Weg zu finden. Das Honorar richtet sich nicht nach der Bausumme, sondern nach dem Planungsaufwand. Es lohnt sich, ggfs. etwas mehr Zeit in die Planung einer günstigen Lösung zu stecken, als die erstbeste und eventuell teuerste Lösung zu bauen.